Datenkrake

Datenkrake!

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

01. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Internetagentur heartcodiert, Gärtenwiesen 28, 76646 Bruchsal, Deutschland (nachfolgend Internetagentur genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt).

Die Internetagentur erbringt ihre Leistungen für ihre Vertragspartner ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden..

02. Angebot, Vertragsabschluss und Form
Der Vertrag kommt durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch die Internetagentur zustande.

Eine bestimmte Form, insbesondere Schriftform, ist nicht erforderlich.

Angebote der Internetagentur sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. An fixe Angebote hält sich die Internetagentur zwei Wochen gebunden, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe. Die genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wird mit dem Angebot ein Stundenhonorar vereinbart, so wird die Auftragssumme geschätzt, um die Höhe der Anzahlung zu berechnen. Abgerechnet werden immer die tatsächlich benötigten Stunden.

03. Leistungen / Mitwirken
Die Einzelheiten der von der Internetagentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots, sowie der schriftlich oder mündlich erteilten Aufträge.

Nach Aufforderung durch die Internetagentur ist der Kunde innerhalb von 8 Tagen zur Freigabe, auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen, verpflichtet.

Der Kunde stellt der Internetagentur alle für ihre Arbeit erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Grafiken, Zugangsdaten und so weiter zur Verfügung.

Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung der Telekommunikation) hat die Internetagentur nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Internetagentur das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung, zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

Im Falle einer Mangelhaftigkeit muss die Meldung des Kunden hat so genau zu sein, dass die Internetagentur zielgerichtet mit der Fehlerbeseitigung beginnen kann (z.B. Screenshot des Fehlers, Mitteilung der Version des Betriebssystems und des verwendeten Browsers, Pfad der zuletzt durchgeführten Aktivitäten). Es müssen alle dazu notwendigen Zugangsdaten und E-Mails an die Internetagentur übergeben werden (Kundennummern, Passwörter o.ä.).

Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.

04. Fremdleistungen
Die Internetagentur wird zur Auftragserfüllung notwendiger Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, der Internetagentur hierzu die erforderlichen Vollmachten auf Anforderung zu erteilen.

Bei Änderung oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden der Internetagentur durch den Kunden alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und die Internetagentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

Von der Internetagentur eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Internetagentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von der Internetagentur eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung der Internetagentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.

05. Zahlungsmodalitäten
Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist die Internetagentur berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen. Die Zahlungsmodalitäten sind wie folgt geregelt: 30% bei Beauftragung, 40% bei Übersendung des Zwischenstandes (gestaltet oder programmiert) und 30% Restzahlung nach Fertigstellung des Auftrages.

Stockt die Arbeit durch Leistungsverzögerungen des Kunden, behalten wir uns eine monatliche Abrechnung vor.

Abweichungen sind nur in gegenseitiger Zustimmung zu den allgemeinen Zahlungsbedingungen gültig und bedürfen der Schriftform.

Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und der schriftlichen, vertragsergänzenden Vereinbarung, gegebenenfalls der Nachhonorierung.

Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarungen die jeweils gültigen Vergütungssätze der Internetagentur anwendbar, einzusehen auf Anfrage.

Soweit nicht anders vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto und ohne Skontoabzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten.

06. Sonderzuschläge
Muss die Internetagentur für den Kunden sehr kurzfristige, unverschiebbare Arbeiten erbringen, die nicht durch Eigenverschulden, sondern durch einen Kundenwunsch begründet sind, z.B. durch eine bevorstehende Veranstaltung, behält sich die Internetagentur das Recht auf einen Dringlichkeitszuschlag in Höhe von 50% auf den Stundensatz vor, weil hierfür die gesamte Projektplanung anderer Kunden aufwändig verschoben werden und ggf. Termine abgesagt werden müssen.

Muss die Internetagentur für den Kunden am nach 18 Uhr oder am Wochenende (Samstag, Sonntag) arbeiten, z.B. wegen eines E-Mail-Umzugs, eines Newsletters oder sonstigen vorbereitenden Arbeiten für eine geplante Aktion, behält sich die Internetagentur das Recht auf einen Abend-und Wochenendzuschlag in Höhe von 50% auf den Stundensatz vor.

Beide Zuschläge können summiert werden, wenn die Gegebenheiten dazu stimmen.

07. Gewährleistung
Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist die Internetagentur nicht verantwortlich. Für die richtige Wiedergabe der Inhalte der vom Kunden erstellten Dokumente wird keine Gewährleistung übernommen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Die Internetagentur ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, sie wird den Kunden aber rechtzeitig auf - aus ihrer Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige - Risiken hinweisen.

Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien und Inhalte die Internetagentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Internetagentur schad- und klaglos.

Der Kunde hat im Fall der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Die Internetagentur ist nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung verpflichtet.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, die inhaltliche und sprachliche Richtigkeit zu überprüfen und ggf. Nachbesserung zu verlangen. Offensichtliche Fehlleistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzuzeigen, ansonsten gilt die Beschaffenheit der Daten oder Waren als genehmigt. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge und nicht oder unzureichend erfolgter Nachbesserung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von heartcodiert oder deren Mitarbeiter.

08. Haftungsaussschluss

Die Internetagentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Internetagentur beschränkt sich auf den einmaligen Ertrag der Internetagentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt.

09. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche der Internetagentur aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden (s. Paragraph 5 – Zahlungsmodalitäten), Eigentum der Internetagentur heartcodiert. Gleiches gilt für die Rechte an diesen Leistungen. Wir behalten uns vor, dieses Recht durch geeignete Maßnahmen wie die Nichtherausgabe eines Passwortes oder Ähnliches zu schützen.

Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde die Internetagentur unverzüglich zu benachrichtigen.

10. Referenznennungen

Presseerklärungen, Auskünfte etc. in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig. Ungeachtet dessen darf die Internetagentur den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen (inkl. Logo), auch wenn zum Zeitpunkt der Nennung keine aktive Zusammenarbeit besteht.

Dieser Vereinbarung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprochen werden.

11. Urheber- / Nutzungsrechte
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz

geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetzt erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Arbeiten der Internetagentur dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch bei der

Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Internetagentur vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.

Über den Umfang der Nutzung steht der Internetagentur Auskunftsanspruch zu.

12. Geheimhaltung
Die Internetagentur ist verpflichtet alle Kenntnisse, die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

13. Sicherheit
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine unverschlüsselte E-Mail ein offenes Medium ist. Die Internetagentur übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von E-Mails.

Die Internetagentur ist berechtigt die, den konkreten Auftrag betreffenden, Daten elektronisch zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.

Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrags ist.

14. Hosting / Server
Die von der Internetagentur gehosteten Internetseiten befinden sich auf einem gemanagten Server bei Hostingwerk. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit lediglich durch das Hostingwerk Rechenzentrum (Feyer Media GmbH & Co. KG) garantiert wird. Da die Internetagentur keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit hat, ist eine garantierte Verfügbarkeit seitens der Internetagentur ausgeschlossen.

Für Störungen innerhalb des Internets und die auf dem Server gehosteten Daten übernimmt die Internetagentur keine Haftung.

Weiterhin übernimmt die Internetagentur keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn, die direkt oder indirekt mit dem Server verursacht werden. Im Schadensfall ist die Internetagentur von jeglichen Ansprüchen freizuhalten.

Störungen, Probleme oder technische Fehler jeglicher Art, die am Server vermutet werden oder nachweisbar sind, müssen während der Vertragslaufzeit sofort aber spätestens noch am gleichen Tag gemeldet werden.

15. Datenabsicherung
Für die Datenabsicherung der sich beim Provider des Kunden oder auf dem Server von Hostingwerk befindlichen Daten ist der Kunde selbst verantwortlich, sofern kein expliziter Wartungsvertrag zwischen der Internetagentur und dem Kunden geschlossen wurde.

16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland in jeweils gültiger Fassung, darüber hinaus das Europarecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Bruchsal, den 06.04.2020